ESRS E3 AR 19.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

AR 19.

Bei der Angabe der nach Absatz 15 erforderlichen Informationen berücksichtigt das Unternehmen die Maßnahmen oder Aktionspläne, die zum Umgang mit den ermittelten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen beitragen. Nützliche Orientierungshilfen bietet die Alliance for Water Stewardship (AWS).

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TAAAJ-58283