ESRS E3 29.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht E3-4 – Wasserverbrauch

29.

Das Unternehmen legt Informationen über seine Wasserintensität vor: Gesamtwasserverbrauch im eigenen Betrieb in m3/Mio. EUR Nettoeinnahmen [1].

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-58283

1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Informationsbedarf von Finanzmarktteilnehmern, die der Verordnung (EU) 2019/2088 unterliegen, da sie von einem zusätzlichen Indikator in Bezug auf die wichtigsten negativen Auswirkungen gemäß dem Indikator Nr. 6.1 in Anhang I Tabelle II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission in Bezug auf Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Investitionen („Wasserverbrauch und Recycling”, 1. „Durchschnittlicher Wasserverbrauch (in Kubikmetern) der Unternehmen, in die investiert wird, pro einer Million EUR Umsatz”).