Kompaktwissen Weiterbildung
Christian Eisenschink

Rechnungswesen für Technische Betriebswirte

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-470-10232-0

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Rechnungswesen für Technische Betriebswirte (2. Auflage)

22. Beachten von Bilanzierungsgrundsätzen

2.12.1 Rechtsgrundlagen

2.1.12.1.1 Bilanz, Anhang, Lagebericht und GuV

Vorschriften zur Aufstellung:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einzelkaufleute und Personengesellschaften
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss (§ 242 HGB).
Kapitalgesellschaften
Ergänzung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung um einen → Anhang und einen → Lagebericht (§ 264 HGB)
Kapitalmarktorientierte Gesellschaften (§ 264d HGB)
Ergänzung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anhangs und des Lageberichts um eine → Kapitalflussrechnung und einen → Eigenkapitalspiegel (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Befreiungen

Die Klassifikation zu einer Kleinstkapitalgesellschaft, kleinen Kapitalgesellschaft, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaft findet sich in den §§ 267 und 267a HGB. Nach § 267 Abs. 3 HGB gilt eine kapitalmarktorientierte Gesellschaft stets als große Kapitalgesellschaft. Als Gruppierungskriterien werden die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Beschäftigte verwendet.

Die Bilanz wird nach § 266 HGB aufgestellt. Dabei können je nach Größe der Kap...

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