Die Prüfung der Logistikmeister
5. Aufl. 2021
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5. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
5.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb
5.1.1 Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz
01. Was versteht man unter Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?
Arbeitsschutz: Stand der Sicherheit am Arbeitsplatz, bei dem eine Gefährdung für den Menschen nicht gegeben ist und die Arbeit dem Menschen gerecht wird
Arbeitssicherheit: Erreichter Sicherheitsstandard und das ständige Anpassen an den jeweiligen Stand der Schutzbedürfnisse und Erkenntnisse.
02. Welche Ziele werden verfolgt?
Ziele sind:
körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG)
Verhinderung von Schmerz und Leid für die Betroffenen und deren Angehörige
Senkung der Kosten für Schäden und Folgeschäden
Verringerung der BG-Beiträge
Verringerung der Zahl der Unfälle
Förderung der Zufriedenheit der Mitarbeiter
verbessertes Image.
03. Wo liegen besondere Schwerpunkte des Arbeitsschutzes?
Schwerpunkte sind:
Verhütung von Unfällen
Verhinderung von Berufskrankheiten
Verhütung von Gesundheitsgefahren durch die Arbeit
Organisation der Ersten Hilfe.
04. In welchen Ebenen ist der Arbeitsschutz geregelt?
Der Arbeitsschutz ist geregelt:
durch EU-Recht
durch deutsches Recht.S. 608
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