NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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– Gewerbekennzahl 67130.0 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen
Bausparkassenvertretungen werden regelmäßig als Einzelunternehmen und jeweils für eine Bausparkasse betrieben. Gesellschaften, insbesondere GmbHs sind nicht anzutreffen, da die Bausparkassen nicht bereit sind, Bausparkassen-Vertreterverträge mit Gesellschaften abzuschließen. Sie werden von den Bausparkassen nur dann akzeptiert, wenn sie die Nachfolgeregelung beeinflussen können. Auch eine BGB-Gesellschaft kann als Außengesellschaft Bausparkassenvertreter sein (, GGHZ 146 S. 341).
Teilweise werden auch Lebensversicherungen und Hypotheken vermittelt. Darüber hinaus kann die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ausgeübt werden.
Man kann unterscheiden zwischen hauptberuflich Selbständigen, nebenberuflich Selbständigen und Arbeitnehmern bei Bausparkassen oder selbständigen Bausparkassenvertretern. Allen ist gemeinsam, dass sie den Abschluss von Bausparverträgen vermitteln oder Bausparverträge in fremden Namen abschließen (§ 92 HGB).
Der Bausparkassenvertreter ist kein Beruf im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes. Es gibt keine staatliche Ausbildungsordnung. Insoweit bestehen auch keine Berufsausübungsbeschränkungen und e...