NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Gewerbekennzahl 67130.0 –
A. Betriebswirtschaftliches
I. Betriebsformen
Bausparkassenvertretungen werden regelmäßig als Einzelunternehmen und jeweils für eine Bausparkasse betrieben. Gesellschaften, insbesondere GmbHs sind nicht anzutreffen, da die Bausparkassen nicht bereit sind, Bausparkassen-Vertreterverträge mit Gesellschaften abzuschließen. Sie werden von den Bausparkassen nur dann akzeptiert, wenn sie die Nachfolgeregelung beeinflussen können. Auch eine BGB-Gesellschaft kann als Außengesellschaft Bausparkassenvertreter sein (, GGHZ 146 S. 341).
Teilweise werden auch Lebensversicherungen und Hypotheken vermittelt. Darüber hinaus kann die Tätigkeit eines Immobilienmaklers ausgeübt werden.
Man kann unterscheiden zwischen hauptberuflich Selbständigen, nebenberuflich Selbständigen und Arbeitnehmern bei Bausparkassen oder selbständigen Bausparkassenvertretern.
Bausparkassenvertreter sind abzugrenzen zu anderen Gewerbezweigen wie Versicherungsmakler bzw. Bausparkassenmakler, das sind Personen, die gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Verträgen übernehmen, ohne jedoch von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut ...