NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Dezember 2018

A. Begriffsbestimmungen

I. Allgemeine Begriffsbestimmung

Renten zählen zu den wiederkehrenden Bezügen und Leistungen. Für den Bereich des Steuerrechts gilt der im bürgerlichen Recht entwickelte Rentenbegriff i. S. d. § 759 BGB (, BStBl 1965 III S. 582; Beschluss des Großen Senats v.  - GrS 1/90, BStBl 1992 II S. 78). Er ist dann von Bedeutung, wenn die Steuergesetze an den Begriff der Rente anknüpfen (z. B. § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 1a und § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG). Eine Rente ist danach ein einheitlich nutzbares, selbständiges Recht (Rentenstammrecht), das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen (Leibrente) – vgl. z. B. , BStBl 1974 II S. 101 – oder für die Dauer von mindestens zehn Jahren (Zeitrente) eingeräumt ist und dessen Erträge aus regelmäßig wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen.

Neben den Erläuterungen zu den nachfolgenden Textziffern sind allgemein die Ausführungen in R 22.1, 22.3 - 22.5 der EStR und der entsprechenden Hinweise des EStH zu beachten.

Insbesondere setzt eine Rente folgende Merkmale voraus:

  • Leistung in Geld oder vertretbaren Sachen

  • Regelmäßige Wiederkehr

  • Gleichmäßigkeit

  • Laufzeit lebenslang bzw. mindesten...