NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Februar 2018

– Private Leihhausbetriebe –
– Pfandleihhaus –
– Gewerbekennzahl: 64922.0 –

A. Berufsbild

I. Grundlagen

Den Ausbildungsberuf zum „Pfandleiher” gibt es nicht. Eine Ausbildung als Gold- oder Silberschmied/in, Uhrmacher/in oder Kaufmann/Kauffrau mit einer Weiterbildung in Gemmologie (Begutachtung von Edelsteinen) ist hilfreich, da der Pfandleiher einen erheblichen Teil seines Umsatzes aus der Verpfändung von Schmuck, Uhren, Edelsteine, Münzen und Tafelsilber erzielen kann.

Empfehlenswert ist es zudem, über mehrere Jahre Berufserfahrung im Pfandleihgeschäft zu verfügen. Der Pfandleiher benötigt Sachkenntnis in verschiedenen Bereichen und die Kenntnis über die aktuellen Marktpreise, um eine Expertise der zu beleihenden Gegenstände zu fertigen.

Als Existenzgründer muss der Pfandleiher für die Erlaubnis bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung im Bereich Gewerbeangelegenheiten einen Antrag stellen und die nachstehenden Unterlagen beibringen:

  1. das polizeiliche Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt),

  2. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Ordnungsamt),

  3. eine Auskunft über die Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, in dessen Bezirk Sie in den letzten drei Jahren Ihren Wohnsitz ...