Anlage 3 (zu § 70) SON04 [1]
Datenübersicht für Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen IIIa und IIIb
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
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Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | ||||
(1) Daten zu
den organisatorischen Grundlagen | ||||||
Personalbestand gemäß
§ 267
Absatz 5 HGB | 001 | |||||
(2) Daten
zur Vermögenslage | ||||||
Eigenmittel
nach Artikel 72 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) oder
§ 53 KWG
nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag | ||||||
a) Kernkapital | 006 | |||||
aa) hartes
Kernkapital | 426 | |||||
ab)
zusätzliches Kernkapital | 427 | |||||
b) Ergänzungskapital | 007 | |||||
(3) Daten
zur Ertragslage | ||||||
1. Zinsergebnis | ||||||
a) Zinserträge
[2] | 029 | |||||
b) Zinsaufwendungen | 030 | |||||
c) darunter:
für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige
Verbindlichkeiten | 031 | |||||
d) Zinsergebnis | 032 | |||||
2. Provisionsergebnis | ||||||
a) Provisionserträge | 313 | |||||
b) Provisionsaufwendungen | 314 | |||||
c) Provisionsergebnis | 033 | |||||
3. Ergebnis
aus dem sonstigen nichtzinsabhängigen Geschäft
[3] | 037 | |||||
4. Allgemeiner Verwaltungsaufwand | ||||||
a) Personalaufwand
[4] | 038 | |||||
b) andere
Verwaltungsaufwendungen
[5] | 039 | |||||
5. Sonstige
und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | 900 | |||||
6. Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | |||||
7. Erträge
aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | 049 | |||||
8. Auf Grund
einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines
Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | |||||
9. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | |||||
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | |||||
11. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | |||||
12. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | |||||
13. Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | |||||
14. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | |||||
(4) Daten
zum Kreditgeschäft | ||||||
1. Anmerkungsbedürftige Großkredite | 088 | |||||
2. Nichtanwendung der Vorschriften des
KWG über das
Handelsbuch: | ||||||
Zahl der
Überschreitungen der Großkrediteinzelobergrenze nach Artikel 395 Absatz 1
CRR | ||||||
a) des
geprüften Einzelinstituts | 342 | Stk. | Stk. | |||
b) der
Institutsgruppe
[6] | 343 | Stk. | Stk. | |||
3. Unbare
bilanzunwirksame Ansprüche | ||||||
a) im
Berichtsjahr
[7] | 093 | |||||
b) Bestand
am Jahresende | 094 | |||||
(5) Ergänzende Angaben | ||||||
1. Abweichungen im Sinne von
§ 284
Absatz 2 Nummer 2 HGB | ||||||
a) von
Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | |||||
b) von
Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | |||||
2. Nachrangige Vermögensgegenstände | ||||||
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | |||||
b) nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | |||||
c) sonstige
nachrangige Vermögensgegenstände | 114 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAF-02088
1Anm. d. Red.: Anlage 3 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 720) mit Wirkung v. 18. 6. 2016.
2Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 fallen.
4Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
5Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
6Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Institut ist.
7Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).