Anlage 1 (zu § 70) SON01 [1]
Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
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Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | ||||
(1) Daten zu
den organisatorischen Grundlagen | ||||||
1. Anwendung
der Vorschriften über das Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1) | 300 | |||||
2. Institut
ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen: ja (= 0) / nein (= 1) | 428 | |||||
3. Personalbestand gemäß
§ 267 Absatz 5
HGB | 001 | |||||
(2) Daten
zur Vermögenslage | ||||||
1. Bestand
Reserven nach
§ 340f
HGB | ||||||
a) nicht als
Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f
HGB | 002 | |||||
b) aufgrund
unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach
§ 340f
HGB | 400 | |||||
2. Reserven
nach
§ 26a KWG i.
d. F. vom
| 401 | |||||
3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren | ||||||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | 301 | |||||
b) Nettobetrag der Kursreserven
[2] | 302 | |||||
4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | ||||||
a) Bruttobetrag der Kursreserven | 303 | |||||
b) Nettobetrag der Kursreserven
[3] | 304 | |||||
5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 305 | |||||
6.
Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 306 | |||||
7. Nicht
realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden
(soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr.
575/2013 (CRR) i. V. m.
§ 10
Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis
berücksichtigt werden) | 005 | |||||
8. Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27
Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche | 402 | |||||
(3) Daten
zur Liquidität und zur Refinanzierung | ||||||
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent
der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“
überschreiten | 022 | |||||
250 | Stk. | Stk. | ||||
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der
„Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten | 023 | |||||
251 | Stk. | Stk. | ||||
3. Dem
Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der
Deutschen Bundesbank | ||||||
a) Zusagen | 024 | |||||
b) Inanspruchnahme | 025 | |||||
(4) Daten
zur Ertragslage | ||||||
1. Zinsergebnis | ||||||
a) Zinserträge
[4] | 029 | |||||
b) Zinsaufwendungen | 030 | |||||
c) darunter:
für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige
Verbindlichkeiten | 031 | |||||
d) Zinsergebnis | 032 | |||||
2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen | 403 | |||||
3. Provisionsergebnis
[5] | ||||||
a) Provisionserträge | 313 | |||||
b) Provisionsaufwendungen | 314 | |||||
c) Provisionsergebnis | 033 | |||||
nur von
Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind: | ||||||
4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach
§ 340c Absatz 1 HGB | ||||||
a) aus
Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 034 | |||||
b) aus
Geschäften mit Devisen und Edelmetallen
[6] | 035 | |||||
c) aus
Geschäften mit Derivaten | 036 | |||||
nur von
Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken anzugeben: | ||||||
4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands | ||||||
a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des
Handelsbestands | 315 | |||||
b) Erträge
aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands | 316 | |||||
c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen
[7] | 317 | |||||
d) Erträge
aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen
[8] | 318 | |||||
e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten | 319 | |||||
f) Erträge
aus Geschäften mit Derivaten | 320 | |||||
5. Ergebnis
aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft
[9] | 037 | |||||
6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand | ||||||
a) Personalaufwand
[10] | 038 | |||||
b) andere
Verwaltungsaufwendungen
[11] | 039 | |||||
7. Sonstige
und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | ||||||
a) Erträge
aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im
Kreditgeschäft | 040 | |||||
b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 041 | |||||
c) Erträge
aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften
mit diesen Wertpapieren | 042 | |||||
d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und
Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren | 043 | |||||
e) Erträge
aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen
Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen | 044 | |||||
f) andere
sonstige und außerordentliche Erträge
[12] | 045 | |||||
g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen,
Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit
diesen Gegenständen | 046 | |||||
h) andere
sonstige und außerordentliche Aufwendungen
[13] | 047 | |||||
8. Steuern
vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | |||||
9. Erträge
aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | 049 | |||||
050 | ||||||
051 | ||||||
12. Auf
Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines
Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | |||||
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | |||||
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | |||||
15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | |||||
16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | |||||
17. Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | |||||
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | |||||
(5) Daten
zum Kreditgeschäft
[14] | ||||||
1. Höhe des
Kreditvolumens | 073 | |||||
2. Darunter:
Kredite an Nichtbanken | 074 | |||||
3. Angaben
zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und
externer Ratings eingeordneten Krediten | ||||||
a) in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen | 407 | |||||
b) Kredite
mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)
[15] | 408 | |||||
ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter
Ausfallwahrscheinlichkeit | 425 | |||||
c) > 90
Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB) | 409 | |||||
ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite
[16] | 410 | |||||
d) Übrige,
einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB
[17] | 411 | |||||
da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen
[18] | 412 | |||||
db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie
zugeordneten Kredite
[19] | 413 | |||||
e) Höhe der
pauschalierten Einzelwertberichtigungen | 414 | |||||
4. Angaben
zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten
Krediten | ||||||
a) > 90
Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine
Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde) | 415 | |||||
b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite | 416 | |||||
c) einzelwertberichtigte, nicht in interne
Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB
[20] | 417 | |||||
d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht
in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite
[21] | 418 | |||||
e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in
interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite
[22] | 419 | |||||
f) Höhe der
pauschalierten Einzelwertberichtigungen | 420 | |||||
5. Geprüftes
Bruttokreditvolumen
[23] | 421 | |||||
6. Darunter:
Kredite an Nichtbanken | 422 | |||||
7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil
von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen | 423 | |||||
8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen
[24] | 080 | |||||
9. Einzelwertberichtigungen | ||||||
a) Bestand
in der Vorjahresbilanz | 332 | |||||
b) Verbrauch | 333 | |||||
c) Auflösung | 334 | |||||
d) Bildung | 335 | |||||
e) neuer
Stand | 336 | |||||
10. Rückstellungen im Kreditgeschäft
[25] | ||||||
a) Bestand
in der Vorjahresbilanz | 337 | |||||
b) Verbrauch | 338 | |||||
c) Auflösung | 339 | |||||
d) Bildung | 340 | |||||
e) neuer
Stand | 341 | |||||
11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und
Verlustrechnung | 086 | |||||
12. Zur
Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude | 087 | |||||
13. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des
Einlagenkreditinstituts übersteigt
[26] | ||||||
a) des
geprüften Einzelinstituts | 426 | |||||
349 | Stk. | Stk. | ||||
b) der
Institutsgruppe
[27] | 427 | |||||
351 | Stk. | Stk. | ||||
14.
Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR | 352 | |||||
(6) Bilanzunwirksame Ansprüche | ||||||
1. Bare
bilanzunwirksame Ansprüche | ||||||
a) im
Berichtsjahr
[28] | 091 | |||||
b) Bestand
am Jahresende | 092 | |||||
2. Unbare
bilanzunwirksame Ansprüche | ||||||
a) im
Berichtsjahr
[29] | 093 | |||||
b) Bestand
am Jahresende | 094 | |||||
(7) Ergänzende Angaben | ||||||
1. Abweichungen im Sinne von
§ 284
Absatz 2 Nummer 2 HGB | ||||||
a) von
Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | |||||
b) von
Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | |||||
2. Buchwert
der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften
(§ 340b
Absatz 4 Satz 4 HGB) | 106 | |||||
3. Betrag
der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den
folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) | ||||||
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
(Aktivposten Nr. 5) | 107 | |||||
b) Aktien
und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6) | 108 | |||||
4. Leasinggeschäft | ||||||
a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände | 109 | |||||
b) im
Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände | 110 | |||||
c) im
Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften | 111 | |||||
5. Nachrangige Vermögensgegenstände | ||||||
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | |||||
b) nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | |||||
c) sonstige
nachrangige Vermögensgegenstände | 114 | |||||
6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach
§ 340d
HGB in Verbindung mit
§ 9
RechKredV | ||||||
a) andere
Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenenen
Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit
einer Restlaufzeit | ||||||
aa) bis drei
Monate | 354 | |||||
bb) mehr als
drei Monate bis ein Jahr | 355 | |||||
cc) mehr als
ein Jahr bis fünf Jahre | 356 | |||||
dd) mehr als
fünf Jahre | 357 | |||||
b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer
Restlaufzeit | ||||||
aa) bis drei
Monate | 358 | |||||
bb) mehr als
drei Monate bis ein Jahr | 359 | |||||
cc) mehr als
ein Jahr bis fünf Jahre | 360 | |||||
dd) mehr als
fünf Jahre | 361 | |||||
c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer
Restlaufzeit | ||||||
aa) bis drei
Monate | 362 | |||||
bb) mehr als
drei Monate bis ein Jahr | 363 | |||||
cc) mehr als
ein Jahr bis fünf Jahre | 364 | |||||
dd) mehr als
fünf Jahre | 365 | |||||
d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr.
2 a) mit einer Restlaufzeit | ||||||
aa) bis drei
Monate | 366 | |||||
bb) mehr als
drei Monate bis ein Jahr | 367 | |||||
cc) mehr als
ein Jahr bis fünf Jahre | 368 | |||||
dd) mehr als
fünf Jahre | 369 | |||||
e) andere
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit | ||||||
aa) bis drei
Monate | 370 | |||||
bb) mehr als
drei Monate bis ein Jahr | 371 | |||||
cc) mehr als
ein Jahr bis fünf Jahre | 372 | |||||
dd) mehr als
fünf Jahre | 373 | |||||
f) andere
verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3b) mit einer Restlaufzeit | ||||||
aa) bis drei
Monate | 374 | |||||
bb) mehr als
drei Monate bis ein Jahr | 375 | |||||
cc) mehr als
ein Jahr bis fünf Jahre | 376 | |||||
dd) mehr als
fünf Jahre | 377 | |||||
g) im Posten
„Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen
mit unbestimmter Laufzeit | 378 | |||||
h) im Posten
„Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“
(Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den
Bilanzstichtag folgt, fällig werden | 379 | |||||
i) im
Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3
a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt,
fällig werden | 380 |
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAF-02088
1Anm. d. Red.: Anlage 1 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 720) mit Wirkung v. 18. 6. 2016.
2Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
3Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
4Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
5Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
6Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
7Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
8Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
9Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.
10Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
11Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
12Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
13Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
14Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
15Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
16Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
17Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
18Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.
19Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
20Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
21Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.
22Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
23Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
24Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
25Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.
26Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.
27Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i. V. m. Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
28Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).
29Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).