PrüfbV Anlage 1 (zu § 70) SON01
Anlage 1 (zu § 70) SON01 [1]

Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);

Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


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Position
 
Berichtsjahr (1)
Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen
 
 
 
 
1. Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)
300
 
 
 
2. Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)
428
 
 
3. Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB
001
(2) Daten zur Vermögenslage
 
 
 
 
1. Bestand Reserven nach § 340f HGB
 
 
 
 
 
a) nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach § 340f HGB
002
 
 
 
 
b) aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB
400
 
 
 
2. Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom
401
 
 
 
3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
 
 
 
 
 
a) Bruttobetrag der Kursreserven
301
 
 
 
 
b) Nettobetrag der Kursreserven [2]
302
 
 
 
4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
 
 
 
 
 
a) Bruttobetrag der Kursreserven
303
 
 
 
 
b) Nettobetrag der Kursreserven [3]
304
 
 
 
5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
305
 
 
 
6. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen
306
 
 
 
7. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis berücksichtigt werden)
005
 
 
 
8. Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche
402
 
 
(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
 
 
 
 
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten
022
 
 
 
 
 
 
250
Stk.
Stk.
 
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten
023
 
 
 
 
 
 
251
Stk.
Stk.
 
3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
 
 
 
 
 
a) Zusagen
024
 
 
 
 
b) Inanspruchnahme
025
 
 
(4) Daten zur Ertragslage
 
 
 
 
1. Zinsergebnis
 
 
 
 
 
a) Zinserträge [4]
029
 
 
 
 
b) Zinsaufwendungen
030
 
 
 
 
c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten
031
 
 
 
 
d) Zinsergebnis
032
 
 
 
2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen
403
 
 
 
3. Provisionsergebnis [5]
 
 
 
 
 
a) Provisionserträge
313
 
 
 
 
b) Provisionsaufwendungen
314
 
 
 
 
c) Provisionsergebnis
033
 
 
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind:
 
 
 
 
4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB
 
 
 
 
 
a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands
034
 
 
 
 
b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen [6]
035
 
 
 
 
c) aus Geschäften mit Derivaten
036
 
 
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken anzugeben:
 
 
 
 
4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands
 
 
 
 
 
a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands
315
 
 
 
 
b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands
316
 
 
 
 
c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen [7]
317
 
 
 
 
d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen [8]
318
 
 
 
 
e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten
319
 
 
 
 
f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten
320
 
 
 
5. Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft [9]
037
 
 
 
6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand
 
 
 
 
 
a) Personalaufwand [10]
038
 
 
 
 
b) andere Verwaltungsaufwendungen [11]
039
 
 
 
7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen
 
 
 
 
 
a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft
040
 
 
 
 
b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
041
 
 
 
 
c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
042
 
 
 
 
d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren
043
 
 
 
 
e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen
044
 
 
 
 
f) andere sonstige und außerordentliche Erträge [12]
045
 
 
 
 
g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen
046
 
 
 
 
h) andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen [13]
047
 
 
 
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
048
 
 
 
9. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen
049
 
 
 
10. Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB
050
 
 
 
11. Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach den §§ 340f und 340g HGB
051
 
 
 
12. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
052
 
 
 
13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
053
 
 
 
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr
054
 
 
 
15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen
055
 
 
 
16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen
056
 
 
 
17. Entnahmen aus Genussrechtskapital
057
 
 
 
18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
058
 
 
(5) Daten zum Kreditgeschäft [14]
 
 
 
 
1. Höhe des Kreditvolumens
073
 
 
 
2. Darunter: Kredite an Nichtbanken
074
 
 
 
3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten
 
 
 
 
 
a) in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen
407
 
 
 
 
b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich) [15]
408
 
 
ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit
425
 
 
c) > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB)
409
 
 
ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite [16]
410
 
 
d) Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB [17]
411
 
 
da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen [18]
412
db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite [19]
413
 
 
e) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen
414
 
 
 
4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Krediten
 
 
 
 
 
a) > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde)
415
 
 
 
 
b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite
416
 
 
 
 
c) einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB [20]
417
 
 
 
 
d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite [21]
418
 
 
 
 
e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite [22]
419
 
 
 
 
f) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen
420
 
 
 
5. Geprüftes Bruttokreditvolumen [23]
421
 
 
 
6. Darunter: Kredite an Nichtbanken
422
 
 
 
7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen
423
 
 
 
8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen [24]
080
 
 
 
9. Einzelwertberichtigungen
 
 
 
 
 
a) Bestand in der Vorjahresbilanz
332
 
 
 
 
b) Verbrauch
333
 
 
 
 
c) Auflösung
334
 
 
 
 
d) Bildung
335
 
 
 
 
e) neuer Stand
336
 
 
 
10. Rückstellungen im Kreditgeschäft [25]
 
 
 
 
 
a) Bestand in der Vorjahresbilanz
337
 
 
 
 
b) Verbrauch
338
 
 
 
 
c) Auflösung
339
 
 
 
 
d) Bildung
340
 
 
 
 
e) neuer Stand
341
 
 
 
11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung
086
 
 
 
12. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude
087
 
 
 
13. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt [26]
 
 
 
 
a) des geprüften Einzelinstituts
426
 
 
 
 
 
 
349
Stk.
Stk.
 
 
b) der Institutsgruppe [27]
427
 
 
 
 
 
 
351
Stk.
Stk.
 
14. Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR
352
 
 
(6) Bilanzunwirksame Ansprüche
 
 
 
 
1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche
 
 
 
 
 
a) im Berichtsjahr [28]
091
 
 
 
 
b) Bestand am Jahresende
092
 
 
 
2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche
 
 
 
 
 
a) im Berichtsjahr [29]
093
 
 
 
 
b) Bestand am Jahresende
094
 
 
(7) Ergänzende Angaben
 
 
 
 
1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
 
 
 
 
 
a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
095
 
 
 
 
b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1)
096
 
 
 
2. Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)
106
 
 
 
3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
 
 
 
 
 
a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)
107
 
 
 
 
b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)
108
 
 
 
4. Leasinggeschäft
 
 
 
 
 
a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände
109
 
 
 
 
b) im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände
110
 
 
 
 
c) im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften
111
 
 
 
5. Nachrangige Vermögensgegenstände
 
 
 
 
 
a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute
112
 
 
 
 
b) nachrangige Forderungen an Kunden
113
 
 
 
 
c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände
114
 
 
 
6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV
 
 
 
 
 
a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
 
 
aa) bis drei Monate
354
 
 
 
 
 
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr
355
 
 
 
 
 
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
356
 
 
 
 
 
dd) mehr als fünf Jahre
357
 
 
 
 
b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
 
 
aa) bis drei Monate
358
 
 
 
 
 
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr
359
 
 
 
 
 
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
360
 
 
 
 
 
dd) mehr als fünf Jahre
361
 
 
 
 
c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
 
 
aa) bis drei Monate
362
 
 
 
 
 
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr
363
 
 
 
 
 
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
364
 
 
 
 
 
dd) mehr als fünf Jahre
365
 
 
 
 
d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
 
 
aa) bis drei Monate
366
 
 
 
 
 
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr
367
 
 
 
 
 
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
368
 
 
 
 
 
dd) mehr als fünf Jahre
369
 
 
 
 
e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
 
 
aa) bis drei Monate
370
 
 
 
 
 
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr
371
 
 
 
 
 
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
372
 
 
 
 
 
dd) mehr als fünf Jahre
373
 
 
 
 
f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3b) mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
 
 
aa) bis drei Monate
374
 
 
 
 
 
bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr
375
 
 
 
 
 
cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre
376
 
 
 
 
 
dd) mehr als fünf Jahre
377
 
 
 
 
g) im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit
378
 
 
 
 
h) im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden
379
 
 
 
 
i) im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden
380
 
 

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAF-02088

1Anm. d. Red.: Anlage 1 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 720) mit Wirkung v. 18. 6. 2016.

2Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.

3Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.

4Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.

5Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.

6Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.

7Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.

8Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.

9Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nummer 3 oder 4 fallen.

10Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.

11Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.

12Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.

13Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.

14Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.

15Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.

16Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.

17Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.

18Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.

19Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.

20Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.

21Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.

22Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.

23Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.

24Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.

25Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.

26Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.

27Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i. V. m. Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.

28Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).

29Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).