PrüfbV § 70
Abschnitt 8: Datenübersicht
§ 70 Datenübersicht
1Die auf das jeweilige Institut anwendbaren Formblätter in den Anlagen 1 bis 4 sind auszufüllen und dem Prüfungsbericht beizufügen. 2Die Formblätter in den Anlagen 1 bis 3 sind um die entsprechenden Vorjahresdaten zu ergänzen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
RAAAF-02088