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PrüfbV § 72

Abschnitt 9: Schlussvorschriften

§ 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl I S. 3672) geändert worden ist, außer Kraft.

Fundstelle(n):
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RAAAF-02088

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