ESRS 2

Anlage C: Angabepflichten sowie Anwendungsanforderungen in themenbezogenen ESRS, die zusammen mit den Allgemeinen Angabepflichten des ESRS 2 gelten

Diese Anlage ist fester Bestandteil des ESRS 2 und hat die gleiche bindende Kraft wie die anderen Teile des Standards. In der nachstehenden Tabelle sind die Anforderungen gemäß den themenbezogenen ESRS aufgeführt, die bei der Berichterstattung über die Angabepflichten im ESRS 2 zu berücksichtigen sind.


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Angabepflicht nach ESRS 2
Entsprechender ESRS-Absatz
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS G1 Unternehmenspolitik (Absatz 5)
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
ESRS E1 Klimawandel (Absatz 13)
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger
ESRS S1 Eigene Belegschaft (Absatz 12)
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absatz 9)
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absatz 7)
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absatz 8)
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS E1 Klimawandel (Absätze 18 und 19)
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absatz 16)
ESRS S1 Eigene Belegschaft (Absätze 13 bis 16)
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (Absätze 10 bis 13)
ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften (Absätze 8 bis 11)
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer (Absätze 9 bis 12)
IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS E1 Klimawandel (Absätze 20 und 21)
ESRS E2 Umweltverschmutzung (Absatz 11)
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen (Absatz 8)
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme (Absätze 17 und 19)
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (Absatz 11)
ESRS G1 Unternehmenspolitik (Absatz 6)

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280