ESRS 2 60.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Strategien und Maßnahmen

60.

In diesem Abschnitt werden die Mindestangabepflichten dargelegt, die zu beachten sind, wenn das Unternehmen Informationen über seine Strategien und Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung und Behebung tatsächlicher oder potenzieller wesentlicher Auswirkungen, zum Umgang mit wesentlichen Risiken und/oder zur Nutzung wesentlicher Chancen (zusammen „Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten”) angibt. Sie kommen zusammen mit den Angabepflichten zum Tragen, einschließlich der Anwendungsanforderungen, die in dem jeweiligen themenbezogenen und sektorspezifischen ESRS vorgesehen sind. Darüber hinaus finden sie Anwendung, wenn das Unternehmen unternehmensspezifische Angaben erstellt.

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PAAAJ-58280