ESRS 2 AR 16.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

3. Strategie

Angabepflicht SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

AR 16.

Die Standpunkte und Interessen der Interessenträger, die im Rahmen der Zusammenarbeit des Unternehmens mit den Interessenträgern in seinem Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht zum Ausdruck gebracht werden, können für einen oder mehrere Aspekte seiner Strategie oder seines Geschäftsmodells relevant sein. Somit können sie sich auf die Entscheidungen des Unternehmens über die künftige Ausrichtung der Strategie oder des Geschäftsmodells auswirken.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280