ESRS 2 69.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Strategien und Maßnahmen

Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

69.

Erfordert die Durchführung eines Aktionsplans erhebliche operative Ausgaben (OpEx) und/oder Investitionsausgaben (CapEx), so muss das Unternehmen

  1. die Art und die derzeitigen und künftigen finanziellen und sonstigen Mittel beschreiben, die dem Aktionsplan zugewiesen werden, gegebenenfalls einschließlich der einschlägigen Bedingungen für nachhaltige Finanzinstrumente wie grüne Anleihen, Sozialanleihen und grüne Darlehen, der ökologischen oder sozialen Ziele und ob die Fähigkeit zur Umsetzung der Maßnahmen oder des Aktionsplans von bestimmten Voraussetzungen abhängt, z. B. von der Gewährung finanzieller Unterstützung oder von Entwicklungen in der Politik und auf dem Markt,

  2. den Betrag der derzeitigen finanziellen Mittel angeben und erläutern, in welchem Verhältnis diese zu den relevantesten Beträgen stehen, die im Abschluss ausgewiesen sind, und

  3. den Betrag der künftigen finanziellen Mittel angeben.

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PAAAJ-58280