Die Prüfung der Steuerfachwirte
22. Aufl. 2021
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Sechster Prüfungssatz
Steuerrecht I
Teil 1: Einkommensteuer/Gewerbesteuer
Ermittlung der steuerlichen Einkünfte
Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit
Als selbstständige Künstlerin erzielt A. J. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. (1,0 P.)
zu a)
Der Gewinn ist für den VZ 2020 unter Beachtung des § 4 Abs. 3 EStG wie folgt zu ermitteln: (0,5 P.)
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Betriebseinnahmen | 250.000,00 € |
abzüglich Betriebsausgaben | - 50.000,00 € |
zu b)
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Die Veräußerung des Grundstücks Glückstr. 17 führt insoweit zur Erhöhung ihrer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, als es als notwendiges Betriebsvermögen im Rahmen ihrer künstlerischen Tätigkeit anzusehen ist, mithin zu 4/5. (1,0 P.) | ||||
Die Zinsen für das Atelier sind zu 4/5 als Betriebsausgaben zu berücksichtigen: 1.800 € • 5 Monate • 4/5 (0,5 P.) | - 7.200,00 € | |||
Der Veräußerungspreis ist zu 4/5 als Betriebseinnahme anzusetzen. | ||||
Zu den Betriebseinnahmen gehören: | ||||
Veräußerungspreis | 600.000,00 € | |||
Übernahme der Verbindlichkeiten | 300.000,00 € | |||
900.000,00 € | (0,5 P.) | |||
• | 4/5 = | + 720.000,00 € | ||
Die Restwerte des Grundstücks sind dem Anlageverzeichnis zu entnehmen und als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. (0,5 P.) | ||||
Sie sind vollständig zu berücksichtigen, da nur der f... |