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Außergewöhnliche Belastung bei Austausch einer Elektrospeicherheizung gegen eine Zentralheizung
I. Problemstellung
Elektrospeicherheizgeräte wurden in den 50er und 60er Jahren vielfach mit Asbestplatten zu Isolierungszwecken versehen. Mit Kurzinfo 10/93 v. erließ die OFD Köln eine innerdienstliche Weisung für die Anerkennung von Aufwendungen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden infolge von Asbestfasern als agw. Bel. Voraussetzung für die Anerkennung war danach der Nachweis, dass die bislang installierten Geräte tatsächlich Asbest enthielten, der Nachweis des tatsächlichen Ersatzes durch asbestfreie Elektrospeichergeräte und die tatsächliche Gefährdung durch austretende Asbestfasern, die im Einzelfall durch die Bestätigung der zuständigen amtlichen technischen Stelle erfolgen konnte. Vgl. a. . Elektrospeicherheizgeräte mit asbesthaltigen Wärmedämmstoffen wurden letztmals 1975 hergestellt und haben eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren (FinBeh Bremen v. , FR 2000 S. 530). Problematisch ist die Berücksichtigung derartiger Aufwendungen daher, wenn die Geräte bereits ein Alter von mehr als 20 Jahren erreicht haben, weil die Auswechslung gleichzeitig zu einer erheblichen Modernisierung führt. Dies gilt unabhängig davon, ob die alten Geräte durch moder...