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NWB Nr. 2 vom Seite 124 Fach 3c Seite 4895

ABC: A 17 . Außergewöhnliche Belastungen

EStG §§ 33-33c EStDV § 65


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                               Inhaltsübersicht
  I. Bedeutung und Voraussetzungen     V. Schuldentilgung/Schuldzinsen/
     der §§ 33 - 33c EStG                 Schuldübernahme (§ 33 EStG)
II. Einzelfälle der Praxis           VI. Wohnungsbeschaffung (§ 33 EStG)
III. Krankheitskosten (§ 33 EStG)    VII. Haushaltshilfe (§ 33a
IV. Tod/Begräbnis/Trauerkleidung         Abs. 3 EStG)
     (§ 33 EStG)                    VIII. Behinderte (§ 33b EStG,
                                          § 65 EStDV)
                                      IX. Hinterbliebene (§ 33b EStG)
                                       X. Pflegepersonen (§ 33b EStG)

I. Bedeutung und Voraussetzungen der §§ 33-33c EStG

1. Bedeutung. Im ESt-Recht können Aufwendungen, die mit der Einkommenserzielung zusammenhängen, als -> Betriebsausgaben oder -> Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden; stehen die Aufwendungen dagegen mit der Einkommenverwendung im Zusammenhang, sind sie grds. unbeachtlich. Dieser Grundsatz, daß die -> Lebensführungskosten nabz. sind, wird durchbrochen durch die Regelungen über die -> Sonderausgaben und die agw. Bel. Durch die ausdrückliche Bestimmung, daß es sich nicht um Aufwendungen wie BA, WK und SA h...