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NWB Nr. 15 vom Seite 1245 Fach 27 Seite 6221

Neues Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall

Reform der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung

Prof. Dr. Andreas Marschner

Bereits unter der alten (rot-grünen) Bundesregierung reiften im Zusammenwirken mit den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes Pläne heran, die im Arbeitsförderungsrecht (§§ 209 ff. SGB III) geregelte Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft zu reformieren. Nachdem die Änderungspläne dann auch Eingang in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (großen Koalition) vom November 2005 gefunden hatten, ist nunmehr die Umsetzung dieser Pläne durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung erfolgt, das am bzw. am (und teilweise auch zu späteren Zeitpunkten) in Kraft tritt. Nachfolgend soll ein Überblick über das neue Gesetz gegeben werden. Nähere Hintergrundinformationen können den Gesetzgebungsmaterialien entnommen werden (Regierungsentwurf in BT-Drucks. 16/429 und Beschlussempfehlung mit dazugehörigem Bericht des federführenden Bundestagsausschusses in BT-Drucks. 16/971).

I. Die Zielsetzung des Reformgesetzes

Mit dem neuen Gesetz soll ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Winterarbeitslosigkeit und zur Verstetigung der Beschäftigungsverhältnisse in Bau- und Saisonbetrieben geleistet werden. Es geht also auch und vor allem um Arbeitnehmer im Baugewerbe. Ins Auge gefasst werden aber vom Gesetzgeber