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Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Zeitnahe und geschlossene Führung erforderlich
Der BFH hat die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch in den Urteilen v. - VI R 27/05 NWB VAAAB-78348, v. - VI R 64/04 NWB CAAAB-78350 und v. - VI R 87/04 NWB CAAAB-82056 konkretisiert. Für die Erfassung der privaten Kfz-Nutzung wird eine Abweichung von der gesetzlich als Regelfall vorgesehenen 1-v.H.-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG bzw. § 8 Abs. 2 Satz 2 bis 4 i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für Arbeitnehmer) künftig nur noch möglich sein, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorgelegt wird, das zeitnah und in geschlossener Form geführt worden ist und die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergibt. Dem entsprechen Computer-Dateien nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert werden. Die Bezugnahme auf ergänzende Unterlagen ist allerdings zulässig, soweit daraus keine zusätzlichen Manipulationsmöglichkeiten erwachsen und der geschlossene Charakter der Fahrtenbuchaufzeichnungen nicht beeinträchtigt wird.