Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrenskosten für einen Familienrechtsstreit als außergewöhnliche Belastung
(BStBl 2002 II S. 382)
I. Sachverhalt und Problemstellung
Der Kläger ist Vater von im Jahr 1992 geborenen Zwillingen. Nach der Trennung der nicht miteinander verheirateten Eltern verweigerte die nach § 1705 BGB a. F. allein sorgeberechtigte Mutter jeglichen Umgang des Klägers mit den Kindern. Daraufhin beantragte der Kläger, nachdem auch Vermittlungsversuche des Jugendamts gescheitert waren, beim Vormundschaftsgericht, ihm nach § 1711 Abs. 2 BGB a. F. ein Umgangsrecht zu gewähren. Der Antrag hatte sowohl beim Amtsgericht als auch im Beschwerdeverfahren beim Landgericht keinen Erfolg. Das BVerfG nahm die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nach § 93a Abs. 2 Buchst. a und b BVerfGG nicht zur Entscheidung an, weil ihr nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am keine grundsätzliche Bedeutung mehr zukomme und sie auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte des Klägers angezeigt sei. Das Anliegen des Klägers könne nach eigenständiger Prüfung durch die Fachgerichte in einem Abänderungsverfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB auf der Grundlage des neuen Rechts (vgl. § 1626 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 1592 Nr. 3 BGB) berücksichtigt werden, ohne dass es einer Aufhebung der angegriffenen Entscheidung durch das ...