NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
A. Gesetzliche Regelungen
I. Wortlaut des § 3 Abs. 1b UStG
Hinweis auf den Wortlaut des § 3 Abs. 1b UStG.
II. Wortlaut des § 3 Abs. 9a UStG
Hinweis auf den Wortlaut des § 3 Abs. 9a UStG.
III. Umsatzsteueranwendungserlass
1. Unentgeltliche Wertabgaben, Abschnitt 3.2 UStAE
Hinweis auf den Wortlaut von Abschnitt 3.2 UStAE.
2. Den Lieferungen gleichgestellte Wertabgaben, Abschnitt 3.3. UStAE
Hinweis auf den Wortlaut von Abschnitt 3.3 UStAE.
3. Den sonstigen Leistungen gleichgestellte Wertabgaben, Abschnitt 3.4 UStAE
Hinweis auf den Wortlaut von Abschnitt 3.4 UStAE.
4. Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an das Personal, Abschnitt 1.8 UStAE
Hinweis auf den Wortlaut von Abschnitt 1.8 UStAE.
IV. Besonderheiten bei Aufmerksamkeiten und Geschenken als Sachzuwendungen, R 19.6 LStR LStR 2020
Hinweis auf und R 19.6 LStR , BStBl 1985 II S. 641.
V. Erläuterungen
1. Entnahme eines Gegenstandes (§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG)
§ 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG regelt die Sachentnahme eines Gegenstandes durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen.
2. Unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG)
§ 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG regelt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes durch einen Unternehmer an sein Personal für dessen privaten Bedarf, sofern keine Aufmerksamkeiten vorliegen.
3. Jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG)
§ 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG regelt jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes, ausgenommen Geschenke von geringem Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens. E...