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BFH Urteil v. - VIII R 71/69 BStBl 1974 II S. 101

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1

Besteuerung von Unterhaltsleistungen durch einen beschränkten Steuerpflichtigen als wiederkehrende Bezüge

Leitsatz

1. Unterhaltsleistungen, die von einem nicht oder nur beschränkt steuerpflichtigen Geber gewährt werden, sind Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG. Eine vom Unterhaltsberechtigten erbrachte Gegenleistung kann in diesen Fällen nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden.

2. Die in § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG für Unterhaltsleistungen von unbeschränkt Steuerpflichtigen getroffene Regelung kann auch dann nicht entsprechend angewendet werden, wenn die Unterhaltsleistungen aus Mitteln gewährt werden, die der Besteuerung im Inland unterlegen haben.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 101
WAAAA-90913

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