NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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– Sondervergütungen an Arbeitnehmer –
Wegen der Behandlung der Tantiemen Hinweis auf die Abhandlung „Konto: Tantiemen“ in Teil I der Kartei.
A. Begriff „Gratifikationen“
Gratifikationen sind Sondervergütungen an Arbeitnehmer, die neben dem Arbeitslohn aus besonderem Anlass oder bei besonderer Gelegenheit gezahlt werden, z. B. zu Firmen- oder Dienstjubiläen, als Weihnachts- oder Urlaubsgratifikationen. Sie können als Anerkennung für geleistete Arbeit wie auch als Anreiz für die künftige Dienstleistung gezahlt werden.
Sie sind in der Regel nicht vom Geschäftserfolg abhängig. Arbeitnehmer haben arbeitsrechtlich einen Rechtsanspruch auf Gratifikationen, wenn eine besondere vertragliche Vereinbarung vorliegt, z. B. Zusage für Entgelte auf Grund der in der Vergangenheit gezeigten Betriebstreue, für erbrachte Arbeitsleistungen z. B. Jahresabschlussprämie ( BFH/NV 1999 S. 466), aber auch für künftig erwartete Betriebstreue. Siehe dazu auch Abschn. 1 der Urteilsbegründung im BStBl 1983 II S. 753 . Es ist aber nicht in jedem Fall eine vertragliche Vereinbarung erforderlich; es genügt auch die ständige Übung wie dies z. B. in d...