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BFH Urteil v. - IV R 47/80 BStBl 1983 II S. 753

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3AktG § 156 Abs. 2 bis 4

Bei der Bildung einer Rückstellung wegen Gratifikationszusagen an Arbeitnehmer sind Fluktuation und Abzinsung zu berücksichtigen

Leitsatz

Verpflichtungen aus einer Gratifikation, die an die Arbeitnehmer nach Ablauf mehrerer Jahre und unter der Voraussetzung weiterer Betriebszugehörigkeit auszuzahlen ist, müssen vom Arbeitgeber durch eine Rückstellung berücksichtigt werden. Von dem zugesagten Betrag ist ein Abschlag für die Fluktuation und für einen Zinsanteil zu machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 753
XAAAA-91873

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