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InfoCenter - Stand: 16.05.2025

Vorratsvermögen (HGB, EStG, IAS/IFRS)

Clemens Willeke
Aktuelles

Aufgrund von wieder angestiegenen Frachtraten sowie der dadurch oftmals höheren Bevorratung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen resp. in den Produktions- und Handelsstufen haben zahlreiche Unternehmen höhere Vorratsbestände in ihren Lägern. Der Bewertung des Vorratsvermögens ist daher ein besonderes Augenmerk zu widmen hinsichtlich etwaiger Abwertungsbedarfe. Die Vorratsposition ist bei Industrie- und Handelsunternehmen aufgrund der Wesentlichkeit potenziell Gegenstand von Bilanzmanipulationen. Vgl. hierzu Rinker, Bilanzfälschung im HGB – Jahresabschluss anhand von Praxisbeispielen, StuB 8/2019 S. 297.

1. Definition

Eine gesetzliche Definition des Vorratsvermögens fehlt. Aus dem Bilanzschema des § 266 Abs. 2 HGB ist abzuleiten, dass unter Vorräten als Teil des Umlaufvermögens entsprechend dem Ablauf in einem mehrstufigen Produktionsbetrieb insbesondere

  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

  2. unfertige Erzeugnisse und Leistungen

  3. fertige Erzeugnisse und Waren

  4. geleistete Anzahlungen

zu verstehen sind.

Gemeinsam ist diesen Vermögensgegenständen, dass sie im Unterschied zum Anlagevermögen (mehrmaliger oder ständiger Einsatz im Betrieb) zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch bestimmt sind (z. B.: Ausführung eines einmaligen Auftrags). Besonderheiten ergeben sich wegen der regelmäßig nur kurzfristigen betrieblichen Zugehörigkeit und der Vielfalt und Menge insbesondere bei der bestandsmäßigen Erfassung und der Bewertung.

2. Arten des Vorratsvermögens

Rohstoffe bilden den Hauptbestandteil des herzustellenden Erzeugnisses. Sie sind entweder noch gänzlich unbearbeitet (z. B. Wolle, Erze, Öle) oder bereits bearbeitet (z. B. Rohstahl, Bleche, Tuche) oder gehen als fertige Teile in das Endprodukt ein (z. B. Batterien, Elektronikteile). Darüber hinaus sind Vorprodukte und Fremdbauteile hierunter zu subsumieren.

Hilfsstoffe sind solche Gegenstände, die als Nebensachen feste Bestandteile des herzustellenden Erzeugnisses werden (z. B. Schrauben, Nägel, Lacke).

Betriebsstoffe sind Vermögensgegenstände, die den Herstellungsprozess unterstützen (z. B. Schmiermittel für Maschinen, Reinigungsmaterialien). Sie gehen mittelbar oder unmittelbar als Verbrauchsgüter in den Prozess ein, ohne Bestandteil des herzustellenden Erzeugnisses zu werden.

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