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Herstellungskosten nach dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Betonung der Maßgeblichkeit in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG n. F.
Der Bundestag hat am das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (sog. „Steuermodernisierungsgesetz“) beschlossen. Wenngleich das Gesetz primär auf die Modernisierung des formalen Besteuerungsverfahrens abzielt, wurde auf Drängen des Finanzausschusses eine zentrale Neuerung des Bilanzsteuerrechts in § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG eingefügt. Hiernach wird ein steuerrechtliches Wahlrecht für die Einbeziehung von allgemeinen Verwaltungs- und Sozialaufwendungen festgeschrieben. Die seit Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aus dem Jahre 2009 schwelende Diskussion zur Zukunft der Maßgeblichkeit im Rahmen der Herstellungskostenermittlung im Handels- und Steuerrecht wird somit beendet. Das Gesetz soll voraussichtlich am im Bundesrat behandelt werden.
Velte/Sepetauz, Das BMF und die Herstellungskosten, StuB 14/2010 S. 523 NWB HAAAD-46187
Was galt bislang zu den steuerrechtlichen Herstellungskosten?
Wie ist das Verhältnis zwischen handels- und steuerrechtlichen Herstellungskosten nach dem Steuermodernisierungsgesetz?
Aus welchen Gründen war die geplante Anhebung der Untergrenze der steuerlichen Herstellungskosten durch die Fina...