ESRS 2 AR 3.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

2. Governance

Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

AR 3.

Bei der Beschreibung der Rolle und der Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte kann das Unternehmen Folgendes festlegen:

  1. die Nachhaltigkeitsaspekte, über die die Aufsicht ausgeübt wird, in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte, mit denen das Unternehmen möglicherweise konfrontiert ist, einschließlich

    1. aller Bewertungen und Änderungen der Nachhaltigkeitsaspekte der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens,

    2. der Ermittlung und Bewertung wesentlicher Risiken, Chancen und Auswirkungen,

    3. damit zusammenhängender Strategien und Ziele, Aktionspläne und zweckgebundener Mittel und

    4. Nachhaltigkeitsberichterstattung,

  2. die Form, in der diese Aufsicht für jeden der genannten Aspekte ausgeübt wird, d. h. Information, Konsultation oder Entscheidungsfindung, und

  3. die Art und Weise, wie diese Aufsicht organisiert und formalisiert wird, d. h. Verfahren, im Rahmen derer sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane mit diesen Aspekten der Nachhaltigkeit befassen.

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PAAAJ-58280