Anlage A: Anwendungsanforderungen
3. Strategie
Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
AR 13.
Für die Zwecke der nach Absatz 40 erforderlichen Angaben ist eine Gruppe von angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen, eine Gruppe von bedienten Märkten und/oder Kundengruppen oder ein ESRS-Sektor für das Unternehmen von Bedeutung, wenn sie eines oder beide der folgenden Kriterien erfüllen:
auf sie entfallen mehr als 10 % der Umsatzerlöse des Unternehmens,
sie stehen mit tatsächlichen wesentlichen Auswirkungen oder potenziellen wesentlichen negativen Auswirkungen des Unternehmens in Zusammenhang.
Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280