ESRS 2 70.

5. Parameter und Ziele

70.

In diesem Kapitel werden die Mindestangabepflichten dargelegt, die zu berücksichtigen sind, wenn das Unternehmen Informationen zu seinen Parametern und Zielen im Zusammenhang mit den einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten angibt. Sie kommen zusammen mit den Angabepflichten zum Tragen, einschließlich der Anwendungsanforderungen, die in dem jeweiligen themenbezogenen ESRS vorgesehen sind. Darüber hinaus finden sie Anwendung, wenn das Unternehmen unternehmensspezifische Angaben erstellt.

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PAAAJ-58280