ESRS 2 68.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Strategien und Maßnahmen

Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

68.

Wenn die Umsetzung einer Strategie Maßnahmen oder einen umfassenden Aktionsplan erfordert, um die Ziele zu erreichen, und wenn Maßnahmen ohne eine spezifische Strategie durchgeführt werden, so gibt das Unternehmen folgende Informationen an:

  1. die Liste der wichtigsten im Berichtsjahr ergriffenen und für die Zukunft geplanten Maßnahmen, ihre erwarteten Ergebnisse und gegebenenfalls die Art und Weise, wie ihre Durchführung zur Verwirklichung der Vorgaben und Ziele der Strategien beiträgt,

  2. eine Beschreibung des Umfangs der wichtigsten Maßnahmen in Bezug auf Aktivitäten, die Geografie der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette und gegebenenfalls betroffene Interessengruppen,

  3. die Zeithorizonte, innerhalb derer das Unternehmen beabsichtigt, jede der wichtigsten Maßnahmen abzuschließen,

  4. gegebenenfalls die wichtigsten Maßnahmen (zusammen mit ihren Ergebnissen), die ergriffen wurden, um Abhilfe für diejenigen zu schaffen, die durch tatsächliche wesentliche Auswirkungen geschädigt wurden,

  5. gegebenenfalls quantitative und qualitative Informationen über die Fortschritte bei den in früheren Berichtszeiträumen angegebenen Maßnahmen oder Aktionsplänen.

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PAAAJ-58280