ESRS 2 66.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Strategien und Maßnahmen

Mindestangabepflicht – Maßnahmen MDR-A – Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte

66.

Das Unternehmen hat die Anforderungen an den Inhalt der Angaben in dieser Bestimmung anzuwenden, wenn es die Maßnahmen beschreibt, mit denen es die einzelnen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte verwaltet, einschließlich Aktionsplänen und zugewiesenen und/oder geplanten Mitteln.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280