ESRS 2 63.

4. Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

4.2 Mindestangabepflichten zu Strategien und Maßnahmen

Mindestangabepflicht – Strategien MDR-P – Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten

63.

Das Unternehmen hat die in dieser Bestimmung festgelegten Mindestangabepflichten anzuwenden, wenn es die Strategien angibt, die es in Bezug auf jeden als wesentlich eingestuften Nachhaltigkeitsaspekt verfolgt.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280