ESRS 2 41.

3. Strategie

Angabepflicht SBM-1 – Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette

41.

Hat das Unternehmen seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, der eine Ausnahme von der Angabe der nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/34/EU [1] erforderlichen Informationen zulässt, und hat das Unternehmen von dieser Ausnahme Gebrauch gemacht, so kann es die nach Absatz 40 Buchstabe b erforderliche Aufschlüsselung der Einnahmen nach den wichtigsten ESRS-Sektoren auslassen. In diesem Fall gibt das Unternehmen dennoch die Liste der ESRS-Sektoren an, die für das Unternehmen von Bedeutung sind.

Fundstelle(n):
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PAAAJ-58280

1Amtl. Anm.: Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/34/EU: „die Aufgliederung der Nettoumsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich – unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs und der Erbringung von Dienstleistungen – die Tätigkeitsbereiche und geografisch bestimmten Märkte untereinander erheblich unterscheiden”.