ESRS 2 26.

2. Governance

Angabepflicht GOV-2- Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens befassen

26.

Das Unternehmen gibt Folgendes an:

  1. ob, durch wen und wie oft die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane einschließlich ihrer jeweiligen Ausschüsse über wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (siehe Angabepflicht IRO–1 – Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen dieses Standards), die Umsetzung der Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit und die Ergebnisse und Wirksamkeit der beschlossenen Strategien, Maßnahmen, Parameter und Ziele informiert werden,

  2. wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Auswirkungen, Risiken und Chancen bei der Überwachung der Strategie des Unternehmens, seiner Entscheidungen über wichtige Transaktionen und seines Risikomanagementverfahrens berücksichtigen, einschließlich der Frage, ob sie Kompromisse im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen, Risiken und Chancen berücksichtigt haben, und

  3. eine Liste der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane oder ihre zuständigen Ausschüsse während des Berichtszeitraums befasst haben.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280