2. Governance
Angabepflicht GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
23.
Die Angabe umfasst eine Erläuterung dazu, wie die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane die Verfügbarkeit geeigneter Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsaspekten feststellen, einschließlich
des nachhaltigkeitsbezogenen Fachwissens, über das die Organe als solche entweder unmittelbar verfügen oder das sie nutzen können, z. B. durch den Zugang zu Sachverständigen oder Schulungen, und
wie diese Fähigkeiten und Sachkenntnisse mit den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens zusammenhängen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
PAAAJ-58280