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BFH Urteil v. - IV R 13/90 BStBl 1991 II S. 751

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6EStG § 12 Nr. 1

Festliche Kleidung einer Berufsmusikerin keine typische Berufskleidung

Leitsatz

1. Zur Geltendmachung von Aufwendungen für Kleidung, die auch privat genutzt werden kann.

2. Aufwendungen einer Instrumentalsolistin für Abendkleider und schwarze Hosen können nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1991 II Seite 751
BFH/NV 1991 S. 62 Nr. 10
LAAAA-93792

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