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NWB Nr. 36 vom Seite 2798

Die Praxisausfallversicherung im Einkommensteuerrecht

Behandlung von Versicherungsleistung und -prämie

Dr. Volker Pfirrmann

[i]BFH, Urteil v. 19. 5. 2009 - VIII R 6/07 NWB EAAAD-26252Der BFH hat entschieden, dass Leistungen aus einer Praxisausfallversicherung nicht steuerbar sind, soweit sich der Steuerpflichtige gegen das allgemeine Krankheitsrisiko versichert hat. Die Kehrseite dieser Beurteilung ist, dass die geleisteten Versicherungsprämien keine Betriebsausgaben darstellen.

I. Praxisausfallversicherung als eigenständiger Versicherungstyp

[i]Praxisausfallversicherung ersetzt regelmäßig UnterbrechungsschädenSeit einiger Zeit bietet die Versicherungswirtschaft vermehrt ein Produkt an, das unter den Bezeichnungen Praxisausfall- oder -unterbrechungsversicherung vor allem gegenüber Freiberuflern oder Einzelunternehmern vertrieben wird. Bei diesen Personengruppen steht die persönliche Arbeitsleistung im Vordergrund. Wird der Betriebsinhaber krankheitsbedingt arbeitsunfähig, werden die Praxisräume durch Brand, Wassereinbruch u. Ä. zerstört oder schließt die Ordnungsbehörde die Praxis aus gesundheitspolizeilichen Gründen (Quarantäne), dann fallen Honorareinnahmen weg, die fixen Kosten (Praxismiete, Personalaufwand, Zinsen usw.) laufen jedoch weiter. Die Praxisausfallversicherung ersetzt die durch die genannten Ereignisse verursachten Vermögensschäden.

[i]Vielfältige ModifikationenDas Pro...