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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2813/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 9 Abs. 5EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 3EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. Satz 5

Zur Frage der Anwendung der Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 5 EStG bei Vorliegen einer Einsatzwechseltätigkeit.

Leitsatz

Ein Forstwirt (Waldarbeiter), der in einem nicht zusammenhängenden Waldgebiet, sondern in einem Splitterrevier eingesetzt ist, übt eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Die Berücksichtigung geltend gemachter Verpflegungsmehraufwendungen ist gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 5 EStG jedoch auf drei Monate begrenzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-36361

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