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Rückstellungen: Ansatz und Bewertung in der Steuerbilanz (Grundsätze)
1. Definition und Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze für die Steuerbilanz
Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips gelten die handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen zunächst auch für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Es existieren jedoch für Rückstellungen zahlreiche spezielle bilanzsteuerliche Ansatz- und Bewertungsvorschriften, die zu einem abweichenden Bilanzansatz führen können. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz wird durch die nachfolgend beschriebenen steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen (§ 5 Abs. 2a bis 4b, 6 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG, § 6a EStG).
Zu den Grundlagen der Rückstellungen vgl. Hänsch, Rückstellungen: Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen, Rückstellungslexikon NWB MAAAD-84796 sowie Hänsch, Rückstellungen: Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz (Grundsätze), Rückstellungslexikon NWB WAAAD-84797.
Hänsch, Rückstellungen: Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen, Rückstellungslexikon NWB MAAAD-84796 [i]
Hänsch, Rückstellungen: Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz (Grundsätze), Rückstellungslexikon NWB WAAAD-84797 [i]
, BStBl 2005 I S. 699 NWB KAAAB-53884 [i]
Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023, § 249, § 253 Rn. 55 ff. [i]