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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz (Grundsätze)

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

Arbeitshilfe: Gemballa, Rückstellungen – Berechnung gem. Steuer- und Handelsbilanz NWB AAAAE-22254

I. Definition

Hinsichtlich der Definition und allgemeinen Grundlagen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Rückstellungen wird verwiesen auf Hänsch, Rückstellungen: Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen, Rückstellungslexikon NWB MAAAD-84796.

II. Ansatz von Rückstellungen

1. Passivierungsgebote

In § 249 HGB ist abschließend geregelt, für welche Zwecke in der Handelsbilanz eine Rückstellung zu bilden ist. Danach müssen Rückstellungen gebildet werden für:

  • ungewisse Verbindlichkeiten,

  • drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,

  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandsetzung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,

  • im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,

  • Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.

2. Passivierungswahlrechte

Die früheren handelsrechtlichen Wahlrechte zur Bildung bestimmter Aufwandsrückstellungen wurden mit dem BilMoG weitgehend abgeschafft. Aufwandsrückstellungen dürfen nur noch in de...