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Rückstellungen: Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition
Rückstellungen sind für die in § 249 HGB abschließend aufgeführten „ungewissen“ Verbindlichkeiten und bestimmte andere Belastungen zu bilden, deren Höhe und/oder Zeitpunkt der Inanspruchnahme ungewiss ist. Sie stellen damit Schulden eines Unternehmens dar und gehören zum Fremdkapital. Finanzwirtschaftlich sind sie als bedingtes Fremdkapital einzustufen.
Rückstellungen sind sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz zu bilden, wobei zahlreiche steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Daher können handels- und steuerrechtliche Rückstellungen dem Grunde und der Höhe nach voneinander abweichen.
Allgemeine Voraussetzung für die Bildung von Rückstellungen ist, dass die Verpflichtung rechtlich oder wirtschaftlich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr entstanden ist.
II. Funktion von Rückstellungen
Zweck der Rückstellungen ist es, Aufwendungen dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie entstanden bzw. verursacht worden sind. Es handelt sich demnach um künftige Ausgaben, die das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen...