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Rückstellungen: Ansatz und Bewertung in der Handelsbilanz (Grundsätze)
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
Arbeitshilfe: Gemballa, Rückstellungen – Berechnung gem. Steuer- und Handelsbilanz NWB AAAAE-22254
I. Definition
Hinsichtlich der Definition und allgemeinen Grundlagen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Rückstellungen wird verwiesen auf Hänsch, Rückstellungen: Grundlagen zur Bilanzierung von Rückstellungen, Rückstellungslexikon NWB MAAAD-84796.
II. Ansatz von Rückstellungen
1. Passivierungsgebote
In § 249 HGB ist abschließend geregelt, für welche Zwecke in der Handelsbilanz eine Rückstellung zu bilden ist. Danach müssen Rückstellungen gebildet werden für:
ungewisse Verbindlichkeiten,
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften,
im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandsetzung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden,
im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden,
Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.
2. Passivierungswahlrechte
Die früheren handelsrechtlichen Wahlrechte zur Bildung bestimmter Aufwandsrückstellungen wurden mit dem BilMoG weitgehend abgeschafft. Aufwandsrückstellungen dürfen nur noch in de...