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Der Steuerberater im Kontext des Restrukturierungsrahmens
Tätigkeit als Restrukturierungsbeauftragter oder Zusammenarbeit mit diesem
Das StaRUG hat neben den Hinweispflichten für Berater (§ 102 StaRUG) oder der Pflicht zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems (§ 1 StaRUG) noch eine weitere wichtige Neuerung eingeführt: den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen. Ziel dieses neuen Sanierungsinstruments ist es, dem betroffenen Unternehmen einen Instrumentenkasten an die Hand zu geben, um die drohende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen und die Sanierung des Unternehmens mit der Unterstützung der Mehrheit der Gläubiger – zur Not gegen den Widerstand einer Minderheit – durch- und umzusetzen. Der Restrukturierungsbeauftragte hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen des Restrukturierungsrahmens und die Restrukturierungsverhandlungen zu überwachen. Wie das Zusammenspiel mit dem Steuerberater des betroffenen Unternehmens ausgestaltet werden kann, soll im nachfolgenden Beitrag näher beleuchtet werden.
Die Aufgaben des Restrukturierungsbeauftragten hängen davon ab, ob er von Amts wegen oder auf Antrag des Schuldners bzw. der Gläubiger bestellt wird.
Steuerberater sind nicht allein aufgrund der Berufsqualifikation zum Restrukturierungsbeauftragten befugt, sondern müssen in Restrukturierun...