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NWB Sanieren Nr. 7 vom Seite 210

Auf Unternehmenskrisen reagieren im Rahmen von § 1 StaRUG

Beratungsmöglichkeiten für Steuerberater

Prof. Dr. Kristian Giesen

Wir leben in einer sich schnell ändernden Zeit: Unternehmen müssen sich zunehmend mit der turbulenten Umwelt beschäftigen, um langfristig erfolgreich zu sein. Die Gesetzgebung hat daher im Jahr 2021 ein Gesetz erlassen, welches allen Kapitalgesellschaften vorschreibt, ein Krisenfrüherkennungssystem zu implementieren und bei Krisenanzeichen auch entsprechend zu reagieren. Die Realität zeigt, dass die meisten Unternehmen, insbesondere KMU, sich bisher nicht an diese neuen Forderungen halten. Auch für Steuerberater ist die Thematik der Krisenfrüherkennung interessant, da diese a) weitere Unterstützungsmöglichkeiten für die Mandanten ermöglicht und b) vor dem Hintergrund der verschärften Steuerberaterhaftung im Rahmen einer Unternehmenskrise Transparenz herstellt.

Kernaussagen
  • Der Gesetzgeber verlangt seit 2021, dass alle Kapitalgesellschaften ein Krisenfrüherkennungssystem einrichten. Zudem wird die Ergreifung von Gegenmaßnahmen verlangt, wenn Entwicklungen erkannt werden, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können (§ 1 StaRUG).

  • Für Personengesellschaften ist die frühe Erkennung von Krisen und die damit notwendige Einleitung von entsprechenden Gegenmaßnahmen ähnlich wichtig wi...