NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2025
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A. Begriff
Das Damnum (weitere Bezeichnungen: Agio, Abgeld, Disagio, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr) wird als Oberbegriff für Darlehensabgeld oder Darlehensaufgeld verstanden. Es ist eine vom Darlehensgeber vom Darlehensbetrag einbehaltene Vorauszahlung eines Teils der Darlehenszinsen. § 250 Abs. 3 HGB spricht insoweit von einem Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Rückzahlungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit. Es wird bei Darlehensverträgen von den Parteien vereinbart, so dass der Schuldner eine größere Summe zurückzahlen muss, als er erhalten hat. Das Damnum als Differenz zwischen Verfügungsbetrag und Nennbetrag stellt eine Vergütung für die Hingabe des Kapitals dar. Ursprünglich wurde dieser Unterschiedsbetrag nur bei Hypothekendarlehen als Damnum bezeichnet. Heute hat sich dafür der Begriff Disagio durchgesetzt (vgl. , EFG 2001 S. 676 zum finanzierten Damnum: Statt den einmaligen Verwaltungsaufwand bei der Kreditbeschaffung und Kreditgewährung abzugelten,wird durch ein Disagio in der Bankpraxis ein Teil des geschuldeten Zinses vorab bezahlt. Ein Disagio ist deshalb nicht als Entgelt für einmalige Kosten der Kreditbesch...