NWB Betriebsprüfungs-Kartei
2024
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A. Begriff
Das Damnum (weitere Bezeichnungen: Agio, Abgeld, Disagio, Abschluss-, Bearbeitungs- oder Verwaltungsgebühr) wird als Oberbegriff für Darlehensabgeld oder Darlehensaufgeld verstanden. Es ist eine vom Darlehensgeber vom Darlehensbetrag einbehaltene Vorauszahlung eines Teils der Darlehenszinsen. § 250 Abs. 3 HGB spricht insoweit von einem Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Rückzahlungsbetrag und dem niedrigeren Ausgabebetrag einer Verbindlichkeit. Es wird bei Darlehensverträgen von den Parteien vereinbart, so dass der Schuldner eine größere Summe zurückzahlen muss, als er erhalten hat. Das Damnum als Differenz zwischen Verfügungsbetrag und Nennbetrag stellt eine Vergütung für die Hingabe des Kapitals dar. Ursprünglich wurde dieser Unterschiedsbetrag nur bei Hypothekendarlehen als Damnum bezeichnet. Heute hat sich dafür der Begriff Disagio durchgesetzt.
Das Damnum in der Form des Darlehensabgeldes (Disagio) ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem geschuldeten Rückzahlungsbetrag und dem niedrigeren Auszahlungsbetrag bei Aufnahme eines Kredits.
Bei Vereinbarung eines Damnums in Form des Darlehensaufgeldes (Agio) erhöht sich der Rückzahlungsbetrag um dieses Aufgeld.S. 2
Steht der gewährte...