NWB Betriebsprüfungs-Kartei

2024

ISBN: 978-3-482-65701-7

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NWB Betriebsprüfungs-Kartei - Stand: Oktober 2021

A. Begriffsbestimmung

Im weitesten Sinne versteht man unter Betriebsstoffe alle Stoffe, die im Betrieb zur Herstellung eines Erzeugnisses benötigt und aufgewandt werden, im engeren Sinne dagegen solche Stoffe, die nur unmittelbar an der Fertigung beteiligt sind. Sie sind zur Durchführung notwendig, gehen aber nicht in den spezifischen Herstellungsprozess ein. Betriebsstoffe werden nicht für ein bestimmtes Erzeugnis verwendet, sie dienen dem Fertigungsprozess, der Unterhaltung der Produktionseinrichtung, der Krafterzeugung, der Verwaltung, dem Absatz und damit mittelbar der gesamten Leistungserstellung. Zu ihnen rechnet man Energie-, Treib- und Brennstoffe, z. B. Gas, Strom, Dampf, Druckluft, Heiz- und Treiböl, Benzin, Karbid, Sauerstoff, Acetylen, Kohle, Koks, Briketts, Holz und Wasser, ferner Kleinwerkzeuge, Werkzeugstahl, Treibriemen, Seile und Ketten, Beleuchtungsmaterial, Schweiß-, Isolierungs-, Dichtungs-, Kühl-, Reinigungs-, Schmier- und Scheuermittel, Reparaturmaterial und Ersatzteile für Betriebsmittel.

Eiserne Bestände an Betriebsstoffen sind im Umlaufvermögen auszuweisen, auch wenn solche Bestände dauernd bestehen.

Zu den Betriebsstoffen gehört auch das für die Aufrechterhal...