Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 52 vom Seite 4123 Fach 4 Seite 4141

Anspruch auf Rückgewähr verdeckter Gewinnausschüttungen

- -

von Richter am BFH Dr. Dietmar Gosch, Hamburg

I. Rechtsgrundlagen und Entstehung des Rückgewähranspruchs

Werden an den Gesellschafter einer KapGes Gewinne verdeckt ausgeschüttet, so kann der Gesellschaft ein Anspruch auf Rückgewähr zustehen. Zivilrechtlich wird dies zwar regelmäßig dann nicht der Fall sein, wenn die Ausschüttung von allen betroffenen Mitgesellschaftern genehmigt worden ist, vorausgesetzt, der zugrundeliegende Gesellschafterbeschluß ist nicht in rechtsmißbräuchlicher Weise zustande gekommen, und es wurde nicht gegen die Regeln zum Schutz der Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG) verstoßen. Für das Steuerrecht ist die Unterscheidung danach, ob unter den Gesellschaftern Einvernehmen über die vGA bestanden hat, jedoch regelmäßig unbeachtlich. Denn durch § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG wird das Einkommen der KapGes korrigiert. Deshalb ist steuerrechtlich eine vGA unabhängig davon anzunehmen, ob die Gesellschafter ihr zugestimmt haben oder nicht. Rechtsgrundlage für den Rückgewähranspruch kann § 43 Abs. 2 GmbHG sein oder § 826 BGB, falls der Begünstigte mit dem Geschäftsführer in sittenwidriger Weise zusammengearbeitet hat, sie kann sich aber auch aus Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) ergeben. Entstehen wird ein Rückgewähranspruch immer in jenem Zeitpunkt, in dem d...