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NWB Nr. 38 vom Seite 3157 Fach 4 Seite 4435

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Leistungen an nahe stehende Person eines Gesellschafters

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Jörg H. Ottersbach, Köln

I. Einleitung

Nach den (BStBl 1989 II S. 475) und I R 9/85 (BStBl 1989 II S. 631) wird unter einer vGA ”eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung” verstanden, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht. Vergleichsmaßstab, ob eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist der Fremdvergleich. Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an den Gesellschafter ist nur dann nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einem Nichtgesellschafter den gleichen Vermögensvorteil gewährt hätte (vgl. Lange, Verdeckte Gewinnausschüttungen, 7. Aufl., Herne/Berlin 1998, S. 43). Darüber hinaus wird eine vGA an einen beherrschenden Gesellschafter (Mehrheit der Stimmrechte nach Abschn. 31 Abs. 6 Satz 2 KStR) bereits dann angenommen, wenn es sich zwar um eine dem Fremdvergleich standhaltende Leistung an den Gesellschafter handelt (Angemessenheit), diese aber nicht im Voraus zivilrechtlich wirksam vereinbart und tatsächlich durchgeführt wurde...