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NWB Nr. 10 vom Seite 651 Fach 4 Seite 4695

Die Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers

von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Klaus Altendorf, Bornheim/Rhld.

Anmerkungen zum (BStBl 2002 I S. 972)

I. Problem der Bestimmung der Angemessenheit

Die Bestimmung einer angemessenen Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten und damit zu Streitigkeiten zwischen der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen, da es weder feste Berechnungsformeln noch feste Grenzen zur Bestimmung der Angemessenheit gibt. Der Prüfung der Angemessenheit der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers kommt deshalb entscheidende Bedeutung zu, da der die Grenze der Angemessenheit übersteigende Teil der Bezüge als verdeckte Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht mindern darf. Die Finanzverwaltung hat nunmehr mit (BStBl 2002 I S. 972) versucht, Regeln für die Angemessenheitsprüfung aufzustellen.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist, dass die Vergütung zivilrechtlich wirksam vereinbart ist. Das BMF-Schreiben nimmt zu dieser Problematik explizit nicht Stellung, es führt in Rz. 1 jedoch aus, dass das Steuerrecht den Wertungen des Zivilrechts folgt, das die Kapitalgesellschaft und ihre...